Sie als FotografIn haben als Hersteller der Bilder Rechte, aber auch Pflichten. Wir möchten Ihnen mit nachfolgender Richtlinie Hilfestellung leisten, Konflikte zu vermeiden. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Regelungen in Ihrem eigenen Interesse, weil meinfotobazar.at für die Veröffentlichung der Fotos keinerlei Haftung übernimmt.
Das Einstellen von Bildern ist vor allem dann unzulässig, wenn
• Bilder nicht von Ihnen aufgenommen wurden bzw. von einem anderen Urheber stammen und Sie nicht dessen (möglichst schriftliche) Genehmigung zur Veröffentlichung besitzen, also vor allem wenn
• Bilder aus anderen Quellen (Bücher, Bildarchive, Internet etc.) stammen,
• auf dem Bild Personen so gezeigt werden, dass deren berechtigte Interessen verletzt werden können,
• diffamierende, rassistische oder pornografische Inhalte dargestellt werden,
• (ganz allgemein) gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen wird.
Personenfotos sind zB erlaubt,
wenn Sie selbst oder Familienangehörige gezeigt werden und Sie das Bild selbst aufgenommen haben, wenn Sie eigene Urlaubsbilder veröffentlichen usw.
Bei Personen Aufnahmen welche für den Verkauf angeboten werden ist grundsätzlich ein
Model Vertrag notwendig, sonst können die Bilder nur in die Community aufgenommen werden.
Nicht erlaubt
ist es zB, Passfotos, Kunstfotos usw, die von einem Berufsfotografen hergestellt wurden, oder – auch von Ihnen selbst aufgenommene – Fotos bekannter Persönlichkeiten, denen zB irgendeine Werbeaussage unterstellt wird, oder Fotos – auch von Freunden, Bekannten usw – zu veröffentlichen, wenn dieses Foto den Gezeigten lächerlich macht oder sonst kränken könnte.
Sachfotos sind zB erlaubt,
wenn Städte, Landschaften usw gezeigt werden. Wenn diese Bilder von der Straße aufgenommen sind, kann darauf auch ein urheberrechtlich geschütztes Bauwerk gezeigt werden. ev. als Beiwerk aber nicht als Hauptmotiv)
An sich nicht erlaubt sind Sachfotos, wenn sie zB in einer Ausstellung oder einem Museum aufgenommen wurden und ein urheberrechtlich geschütztes Werk (der Urheberrechtsschutz endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) zeigen.
Bilder aus den meisten Tiergärten dürfen ohne Genehmigung nicht zum Verkauf angeboten werden.
Nicht erlaubt
ist zB auch ein Bild, auf welchem eine bekannte Marke aufscheint, wenn der Inhaber dieser Marke durch die Veröffentlichung des Bildes herabgesetzt oder sonst in seinen Interessen beeinträchtigt wird, sowie geschützte Marken und Firmenlogos.
Property-Release-Vertrag Model-Vertrag
Bitte beachten Sie, dass die Veröffentlichung von Bildern oft sehr schwer zu lösende Rechtsfragen aufwirft. Wir können mit den obigen Hinweisen selbstverständlich eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Noch einmal: meinfotobazar.at übernimmt für die Veröffentlichung der Fotos keine Haftung.
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